AFIR erklärt: Was Betreiber von E-Auto-Ladestationen wissen müssen
AFIR legt EU-Vorschriften für das öffentliche Laden von Elektrofahrzeugen fest, darunter Zahlungsmodalitäten, Preisgestaltung, digitale Konnektivität und intelligentes Laden. Außerdem gibt es den Weg zur Norm ISO 15118-20 bis 2027 vor, schreibt jedoch nicht vor, dass jede Ladestation V2G-Funktionen bieten muss.
Was ist AFIR?
AFIR ist die Verordnung (EU) 2023/1804 über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe. Sie gilt seit dem 13. April 2024 und verbindet die EU-Ausbauziele mit Betriebsvorschriften für öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge.
Die Vorschriften gelten nicht nur für das Autobahnnetz. Artikel 5 gilt generell für öffentliche Ladestationen in der gesamten EU. Eine Ladestation auf dem Parkplatz eines Supermarkts oder Restaurants kann auch auf Privatgrundstücken als öffentlich gelten. Parkplätze, die ausschließlich Mitarbeitern oder Anwohnern vorbehalten sind, fallen in der Regel nicht unter diese Definition.
Was verlangt AFIR von den Betreibern von Ladestationen?
Die Hauptaufgaben betreffen den Zugang, die Information und die Kontrolle:
- Autofahrer müssen die Möglichkeit haben, spontan aufzuladen, ohne sich registrieren zu müssen oder einen laufenden Vertrag abzuschließen.
- Es muss eine elektronische Zahlungsmöglichkeit vorhanden sein. Die zulässige Zahlungsart hängt von der Leistung und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab.
- Die Preise müssen transparent, angemessen und diskriminierungsfrei sein. An öffentlichen Ladestationen mit einer Leistung von mindestens 50 kW, die ab dem 13. April 2024 in Betrieb genommen werden, muss der Ad-hoc-Preis auf der gelieferten Strommenge pro kWh basieren und vor Beginn des Ladevorgangs angezeigt werden.
- Alle öffentlich zugänglichen Standorte mussten bis zum 14. Oktober 2024 digital vernetzt sein.
- Entsprechende neue oder renovierte öffentliche Ladestationen müssen das support Laden support .
AFIR legt zudem nationale Leistungs- und Entfernungsziele fest. Diese obliegen hauptsächlich den Mitgliedstaaten; Artikel 5 hat den unmittelbarsten Einfluss auf den täglichen Betrieb der CPO.
Ist für AFIR intelligentes Laden erforderlich?
Ja, für öffentlich zugängliche Orte, die nach dem 13. April 2024 errichtet oder nach dem 14. Oktober 2024 renoviert wurden. Da der Begriff „Renovierung“ in der Verordnung nicht genau definiert ist, muss dies laut Europäischer Kommission von Fall zu Fall geprüft werden.
Den Leitlinien der Kommission zufolge besteht die Mindestanforderung darin, die an die Batterie gelieferte Strommenge in Echtzeit anpassen zu können. AFIR schreibt weder einen Tarif noch ein Lastmanagement-Produkt oder ein Protokoll zwischen Ladegerät und Backend vor. OCPP ist zwar weit verbreitet, aber nicht verpflichtend. Auch räumt AFIR den Netzbetreibern kein allgemeines Recht ein, Sitzungen zu starten oder zu beenden.
Ist für AFIR bidirektionales Laden erforderlich?
Nein. AFIR definiert bidirektionales Laden als intelligentes Laden mit umkehrbarem Stromfluss. Das bedeutet nicht, dass V2G an jeder Ladestation vorgeschrieben ist. Die Mitgliedstaaten und Netzbetreiber werden aufgefordert, den potenziellen Beitrag des bidirektionalen Ladens zum Stromsystem zu bewerten. Dabei handelt es sich um Planung und nicht um eine Exportabgabe auf Standortebene.
Was ändert sich ab dem 1. Januar 2027?
Die Delegierte Verordnung (EU) 2025/656 der Kommission ergänzt die technischen Spezifikationen im Rahmen der AFIR. Ab dem 1. Januar 2027 müssen neu installierte oder sanierte öffentliche Wechselstrom- und Gleichstrom-Ladestationen mindestens der Norm EN ISO 15118-20:2022 entsprechen. Das Gleiche gilt für neue oder sanierte private Ladestationen der Modi 3 und 4.
ISO 15118-20 unterstützt die Kommunikation für fortschrittliches intelligentes Laden, „Plug & Charge“ und bidirektionale Energieübertragung. Die Einhaltung dieser Norm aktiviert nicht automatisch alle optionalen Dienste. Für den bidirektionalen Energiefluss sind weiterhin ein kompatibles Fahrzeug, Leistungselektronik, Firmware, Software, Messtechnik, Schutzvorrichtungen sowie die Genehmigung zur Energieabgabe erforderlich.
Was sollten CPOs überprüfen?
Beginnen Sie mit dem Zugangsmodell des Standorts und dem Bau- bzw. Sanierungsdatum. Ordnen Sie die Ladestation, die Firmware, das CPMS, die Zahlungsmethode, die Preisanzeige und den Betriebsablauf den geltenden Bestimmungen zu. „AFIR-konform“ ist eine Behauptung, die es zu hinterfragen gilt, und kein Nachweis dafür, dass ein Standort in seiner Gesamtheit den Anforderungen entspricht.
amina C2 und amina M2 nutzen lokales OCPP mit dem vom Betreiber gewählten CPMS. Ihre Hardware ist für ISO 15118-20, Plug & Charge und bidirektionales Laden ausgelegt. Dies unterstützt den technischen Ansatz, stellt jedoch weder die Standortkonformität noch einen live laufenden V2G-Dienst dar. Zahlung, Preisgestaltung, Software, Daten und Genehmigungen verbleiben beim Betreiber und seinen Partnern.